Informationen zu der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente

 

Wer wegen seinem Gesundheitszustand nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Wer vor dem 1.1.1961 geboren wurde kommt noch in den Genuss der Berufsunfähigkeitsrente, alle ab dem 1.1.1961 geborenen bekommen die Erwerbsunfähigkeitsrente und keine Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Die volle Erwerbsminderungsrente bekommen diejenigen, die wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Dazu müssen die medizinischen Voraussetzungen gegeben sein. Die ärztlichen Unterlagen werden geprüft und eventuell noch ein Gutachten angefordert. Um die Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, muss man mindestens 5 Jahre lang gesetzlich versichert gewesen sein und 5 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt haben. Dieselben Bedingungen gelten auch bei der teilweisen Erwerbsminderung. Allerdings wird man als Empfänger der Erwerbsminderungsrente zwischen drei und sechs Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Für die Wartezeit von fünf Jahren werden neben den Pflicht- und freiwilligen Beiträgen die Kindererziehungszeiten, Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, die Zeiten aus Rentensplitting und Versorgungsausgleich, sowie die Zeiten im Wehr- oder Zivildienst usw. angerechnet.

Da die Erwerbsminderungsrente vom Staat extrem niedrig ausfällt, sollte sich jeder rechtzeitig nach einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung umsehen. Damit kann man die Lücke zwischen der Erwerbsminderungsrente und dem bisherigen Einkommen schließen und steht im Falle der Erwerbsminderung nicht mittellos da. Gerade wer eine Familie versorgen muss, kann sich so ein finanzielles Fiasko nicht erlauben. Durch den Vergleich verschiedener Versicherer und deren Preis-/ Leistungsverhältnis kann jeder die individuell abgestimmte Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden. Ob als eigenständige Versicherung, oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung bzw. auch einer Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung.