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Erwerbsunfähigkeit eine Erklärung
Als Erwerbsunfähig werden diejenigen bezeichnet die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind eine regelmäßige Erwerbstätigkeit auszuüben. Es ist schon schlimm genug, dass man nicht mehr arbeiten kann, aber auch die finanzielle Situation sieht im allgemeinen nicht rosig aus, wenn man wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mehr arbeiten kann. Die Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, können seit dem 1.1.2001 nur noch als Erwerbsminderung geltend gemacht werden. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist nicht besonders hoch und ist auch nicht einfach so zu bekommen.
Erst wenn man weniger als drei Stunden täglich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird man als voll erwerbsunfähig anerkannt. Um die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen muss man täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten. Das hat für die gesetzliche Rentenversicherung den Vorteil, dass sie nicht mehr so viel Rente bezahlen muss als zur Zeit der Berufsunfähigkeitsrente. Diese gilt nur noch für alle vor dem 1.1.1961 geborenen. Alle danach geborenen bekommen die Erwerbsunfähigkeitsrente. Eigentlich sollte sie ausreichen um davon, bei Erwerbsunfähigkeit, leben zu können. Aber selbst unsere Regierung weiß, dass das nicht der Fall ist. Jeder sollte für den Fall eines Falles privat vorsorgen, denn nur zu schnell kann man durch eine Krankheit Erwerbsunfähig werden. Vor allem chronisch Kranke, die zum Beispiel Probleme mit der Wirbelsäule haben oder unter psychischen Problemen leiden, sind von der Erwerbsunfähigkeit betroffen. Durch einen Unfall werden die wenigsten Menschen erwerbsunfähig. Dies kommt zwar auch vor, aber sie sind in der Statistik am unteren Ende anzutreffen.
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