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Dienstunfähigkeit – Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
Beamte sind vom Staat bestens abgesichert, bekommen ein gutes Gehalt, müssen keine Steuern zahlen und bekommen im Alter eine hohe Rente. Hier sind viele Menschen im Irrtum, denn in der Realität sieht es ganz anders aus. Selbst Beamte merken das erst, wenn sie auf die Hilfe des Staates wegen Dienstunfähigkeit angewiesen sind. Sie haben wie jeder andere Arbeitnehmer auch eine Versorgungslücke die vorausschauend geschlossen werden sollte.
Beamte die während der ersten fünf Jahre ihrer Dienstzeit dienstunfähig werden, haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Alle Beamten die auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, oder auf Probe arbeiten, werden bei eintretender Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis, ohne Versorgung, entlassen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden sie allerdings nach der Entlassung nachversichert. Die ruhegehaltfähige Dienstzeit wird nach der Dienstzeit im Beamtenverhältnis, der ausgeübten Tätigkeit und unter bestimmten Umständen die Ausbildungszeiten als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ermittelt. Ledige haben zur Zeit einen Anspruch auf eine Mindestversorgung von etwa 1225 Euro, verheiratete bekommen bei Dienstunfähigkeit zur Zeit ca. 1290 Euro monatlich. Das Ruhegehalt wird nach den Dienstjahren und der Einstufung ermittelt. Früher wurden die Beamten vom Staat gut versorgt, wenn sie dienstunfähig wurden. Bisher bekamen sie als Ruhegehalt bis zu 75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Seit 2002 wird der Höchstruhegehaltssatz in acht Stufen gesenkt und die Beamten, die Dienstunfähig werden, müssen auch unter dem leeren Staatssäckel leiden.
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