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Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuer absetzbar?
Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung kann man bei der Einkommenssteuer als Sonderausgaben momentan noch eintragen. Abzugsfähig sind die Beiträge nur begrenzt. Zusammen mit den Beiträgen zu anderen Versicherungen, liegt der Höchstbetrag momentan bei 1500 Euro für Beamte und Arbeitnehmer. Ehepaare können zur Zeit die doppelte Summe beanspruchen. Für Selbstständige, die ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst bezahlen, liegt der Höchstbetrag momentan bei 2400 Euro. Bei den meisten Beamten und Arbeitnehmern wirken sich die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht steuerlich aus, da der Höchstbetrag schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erreicht wird. Alle bei denen dies der Fall ist, sollten die Beiträge trotzdem eintragen, denn nach einer Günstigerprüfung vom Finanzamt kann noch die alte, bis 2004 gültige Regelung, angewandt werden. Wer eine Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert hat, kann diese natürlich auch von der Steuer absetzen. Wenn der Höchstbetrag überschritten ist, wird vom Finanzamt ebenfalls eine Günstigerprüfung durchgeführt und es kann eventuell noch das alte Steuerrecht angewandt werden. Anders sieht es aus, wenn man Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Dann nämlich muss die BU – Rente, nach dem Alterseinkünftegesetz, versteuert werden. Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen müssen oberhalb der Freibeträge versteuert werden. Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsrente um Erträge des Rentenrechts handelt wird der Ertragsanteil als sonstige Einkünfte versteuert. Der Ertragsanteil hängt von der Rentenlaufzeit ab und richtet sich nach dem Alter des Berufsunfähigen beim Rentenbeginn.
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