Karenzzeit – Berufsunfähigkeit Leistung erst später

 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinbarter Karenzzeit bezahlt erst nach der Karenzzeit eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Das bedeutet für den Versicherten dass er im Leistungsfall mit einer späteren Rentenzahlung rechnen muss. Je, nachdem welche Karenzzeit vereinbart wurde, kann es sich um eine Wartezeit von 6 Monaten bis zu 24 Monaten handeln. Für all diejenigen die genug Geld auf der hohen Kante haben um diese Zeit zu überbrücken ist das kein Problem, alle anderen müssen sehen wie sie die Zeit finanziell überbrücken.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der ersten Beitragszahlung. Wer also bereits im ersten Monat berufsunfähig wird, kann bereits den Versicherungsschutz genießen und bekommt die vereinbarte Rente von der Versicherung. Wer eine Karenzzeit vereinbart hat muss warten bis diese Zeit abgelaufen ist, bevor er das erste Mal Berufsunfähigkeitsrente bekommt.

Meistens wird eine Karenzzeit vereinbart um den Beitrag niedrig zu halten. Das ist aber nur für diejenigen sinnvoll, die auch über die finanziellen Mittel verfügen um die Karenzzeit aus der eigenen Tasche zu überbrücken. Alle anderen sollten in diesem Punkt kein Risiko eingehen und lieber einen höheren Beitrag bezahlen, sonst wird die Karenzzeit zu einer entbehrungsreichen Zeit. Die Beiträge zur Versicherung sind bei vielen Versicherungen während der Karenzzeit nicht zu bezahlen, so dass man zumindest diese finanzielle Belastung nicht hat.

Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte man sich ernsthafte Gedanken über die Karenzzeit machen. Jeder gewissenhafte Versicherungsvertreter wird seine Kunden über die Vor - und Nachteile der Karenzzeit informiere und als Entscheidungshilfe ein ordentliches Beratungsprotokoll erstellen.