Definition der Berufsunfähigkeit – eine Erklärung

 

Diese ausführliche Definition Berufsunfähigkeit dient zur Information vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Natürlich bekommt man auch vom Versicherungsvertreter eine ausführliche Erklärung, aber es ist immer von Vorteil, wenn man sich bereits vor einem Beratungsgespräch darüber informiert hat.

Berufsunfähigkeit ist eine dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung die dazu führt, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch Invalidität geschehen. Um als berufsunfähig anerkannt zu werden, muss man eine ärztliche Bescheinigung vorlegen die dieses bestätigt. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der ausgeübte Beruf, aus einem der vorher genannten Gründe, nicht mehr ausgeübt werden kann. Es ist allerdings möglich, dass jemand, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, in der Lage ist irgendeinen anderen Beruf auszuüben. Aus diesem Grund sollte man beim Abschluss der BU darauf achten, dass auf den abstrakten Verweis von Seiten des Versicherers verzichtet wird. Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bezahlen meistens, wenn der Versicherte seinen Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann.

Wer mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage war seinen Beruf auszuüben, wird in der Regel als berufsunfähig anerkannt und bekommt die vertraglich vereinbarte Rente vom Versicherer. Ohne die Rentenzahlung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung könnte niemand seinen gewohnten Lebensstandard erhalten, denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellen lediglich eine Grundversorgung dar. Außerdem gibt es seit 2001 keinen Berufsschutz mehr für nach dem 1.1.1961 geborenen. Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt nur noch, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt, also aufgrund von Krankheit usw. auch keine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann.